Für bestimmte Zielgebiete benötigen Sie ggfs. ein Visum. Doch keine Sorge, unser exklusiver Partner Visaworld unterstützt Sie dabei von A bis Z. Wissen Sie bereits, dass Sie ein Visum benötigen? Dann beantragen Sie es jetzt hier:
Reisedokumente und Visa (Änderungen vorbehalten)
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig über die notwendigen Formalitäten. Sie sind selbst für die Ausstellung oder Verlängerung der notwendigen Reisedokumente wie Pass und Visum verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder verspätet ausgestellt werden, sodass die Reisenden ihre Reise absagen müssen, gelangen die Annullierungsbestimmungen zur Anwendung. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente bei sich führen. MSC Kreuzfahrten macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Die Reisenden müssen uneingeschränkt gültige Pässe oder Identitätskarten für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt besitzen, deren Ablaufdatum mindestens 6 Monate nach dem Datum der Rückkehr von der Reise liegen muss. Bestimmte Länder verlangen einen maschinenlesbaren Pass mit digitalem Foto, besonders Russland und die USA. In einigen Ländern ist die Eintragung von Kindern im Pass der Eltern nicht ausreichend. Wir empfehlen daher für Kinder einen eigenen Reisepass. Die Reisenden müssen uneingeschränkt einen gültigen Pass für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt besitzen, deren Ablaufdatum mindestens 6 Monate nach dem Datum der Rückkehr von der Reise liegen muss. MSC Cruises S. A. ist daher im Falle des Verstosses bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa- oder sonstigen Einreisebestimmungen berechtigt, die Beförderung zu verweigern bzw. bei Problemen mit den staatlichen Einreise-Behörden etwaig entstehende Strafen und Bussgeldzahlungen an Sie weiter zu belasten. Ägypten, Marokko und Gibraltar Für Minderjährige, die in diese Länder reisen, gilt: Eine „Geburtsurkunde mit Auslandsreisegenehmigung“ und ein „Identitätsnachweis für Kinder“ sind nicht mehr ausreichend. Kinder unter 15 Jahren benötigen daher einen eigenen Reisepass. Bei der Einreise nach Ägypten wird eine Visagebühr von € 30,- pro Person erhoben, die nicht im Reisepreis enthalten ist. Russland: Sankt Petersburg, Sotschi: Gäste, die an einem organisierten MSC Ausflug teilnehmen, benötigen kein russisches Visum. Passagiere, die selbstständig von Bord gehen möchten, müssen ein Visum vor der Abreise beantragen.
Einschiffung VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE (Dubai/Abu Dhabi):
Für Kreuzfahrten von oder innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate und 364 Transit in den Oman müssen Reisepässe noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Vereinigte Arabische Emirate: Die Passagiere, die Pässe der folgenden Länder besitzen, benötigen kein Visa vor ihrer Ankunft: Deutschland, Schweiz, Österreich. Bitte beachten Sie, dass Reisende mit Pässen anderer Nationalitäten gg.falls ein vorab ausgestelltes Visa für die VAE benötigen. Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen).
OMAN:
Bei der Ankunft im Oman erhalten alle Kreuzfahrtpassagiere ein 24-StundenVisum. Passagiere, die sich länger als 24 Stunden im Oman aufhalten möchten, sollten die entsprechenden Einreise- und Visabestimmungen beachten.
USA:
Internationale Reisende, die in die USA einreisen möchten, müssen sich verschärften Sicherheitsanforderungen stellen. Bei Nichterfüllung der zur Einreise notwendigen Anforderungen wie dem Vorlegen von wichtigen Dokumenten, kann das Boarding verboten werden. Alle berechtigten Personen, die per Luft- oder Seeweg in die Vereinigten Staaten einreisen möchten und für die das Programm für visafreies Reisen (Visa Waiver Program = VWP) gilt, müssen bereits vor Betreten eines Transportmittels über eine aktuelle elektronische Reisegenehmigung (ESTA) verfügen. Reisende müssen ein gültiges Visa oder ESTA vorweisen, um in die Vereinigten Amerikanischen Staaten einzureisen (ESTA Dokument ist bei der Ausstellung 2 Jahre gültig). Bei Erneuerung oder Verlängerung des Reisepasses wird ein neues ESTA Dokument benötigt.
Reisende müssen bei dem Check-In eine Kopie ihres gültigen ESTA Dokuments oder ihres gültigen Visums in Papierform vorlegen, um ein schnelles Boarding und somit einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten und um Nachweis-Kontrollen zu vermeiden. Bitte besuchen Sie die Website https://esta.cbp.dhs.gov/ um zu erfahren, welche Länder am VWP teilnehmen, und um weitere Informationen zu erhalten. Reisende aus anderen Ländern sind dazu angehalten sich an die entsprechende Botschaft oder an Ihr Konsulat zu wenden.
Seit dem 21. Januar 2016 hat die U.S. Regierung Einschränkungen für ESTA-oder VISA-Antragsteller durchgesetzt, die sich nach dem 01. März 2011 im Iran, Irak, Sudan oder in Syrien aufgehalten haben.
Allen Reisenden wird dazu geraten sich auf der folgenden Webseite über die aktuelle Sachlage und über offizielle Neuigkeiten zu informieren: https://www.state.gov/.
GRÖNLAND:
Für die Reise nach Grönland gelten besondere Visa- und Passbestimmungen. Stellen Sie sicher, dass Sie nötigen Dokumente an Bord mitführen:
- Ein Pass mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten zwingend erforderlich für die örtlichen Einwanderungsbehörden, um einzuschiffen.
- Je nach Ihre Herkunftsland benötigen Sie ein gültiges Visum, um in den grönländischen Häfen ausschiffen zu dürfen.
Hier können Sie eine Liste der Länder mit Visumpflicht und visumfreier Länder einsehen. Bitte beachten Sie, dass fehlende Informationen oder fehlende Dokumente dazu führen können, dass Ihnen die Einschiffung verweigert wird. Bei Fehlen eines nötigen Visums, kann Ihnen die Ausschiffung in Grönland untersagt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie ein eventuell benötigtes Visum vor der Kreuzfahrt selbständig organisierten müssen. Für weitere Informationen zu Dokumenten und Visa empfehlen wir Ihnen dringend, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
JAPAN:
Ab dem 7. Januar 2019 hat die japanische Regierung eine internationale Fremdenverkehrssteuer in Höhe von 1.000 JPY eingeführt, die alle Passagiere zu zahlen haben, die das Land auf dem See- oder Luftweg verlassen und in ein anderes Land reisen. Der Betrag von 1.000 JPY wird an Bord unserer Schiffe, die japanische Häfen anlaufen, fällig. Die Steuer wird an Bord eingesammelt und in US-Dollar mit dem Wechselkurs des Einschiffungsdatums umgerechnet.
Die Rechnung erhalten Sie während Ihrer Kreuzfahrt. Alle Informationen können Sie auch in der Buchungsbestätigung und im E-Ticket einsehen.
Ausnahmen: Besatzungsmitglieder, Kinder unter 2 Jahren, Gäste, die aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder aus Gründen höherer Gewalt nach Japan zurückkehren.
Kuba: Für Informationen zu Visa, Reiseversicherung und zur Reiserouten nach Kuba klicken Sie hier.
SÜDAFRIKA:
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen: Vom 01.06.2015 an müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei der Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde vorweisen, auf welcher beide Elternteile eingetragen sind. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss ausserdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil - mit der Reise einverstanden ist. Benötigt werden dann eine eidesstattliche Versicherung (nicht älter als drei Monate ab Reisedatum), eine Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils. - keine Einverständniserklärung erteilen muss (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde) Minderjährige, die von nicht sorgeberechtigen Personen begleitet werden, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde, sowie eidesstattliche Versicherungen (nicht älter als 3 Monate ab Reisedatum), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters mit sich führen. Alleinreisende Kinder und Jugendliche müssen darüber hinaus bei der Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher sie in Südafrika reisen. Die erforderlichen Dokumente sind in Englisch vorzulegen. Übersetzungen von offiziellen Dokumenten müssen ferner durch die zuständige Landesbehörde beglaubigt werden. Grundsätzlich müssen alle Dokumente im Original vorliegen oder als Kopie notariell beglaubigt worden sein. Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department for Home Affairs bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Mosambik: Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein. Für die
Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein. Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich.
INDIEN:
Für die Einreise nach Indien wird ein Touristen-Visum benötigt. Bitte beantragen Sie ein Visum, das Ihren die mehrfache Einreise erlaubt. Zusätzlich muss Ihr noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass über 3 leere, aufeinander folgende Seiten verfügen, die für dieses Visum benötigt werden. Bitte besuchen Sie die offizielle Website der indischen Botschaft unter http://www.indembassybern.gov.in/ für ausführliche Details und Visa-Richtlinien.
Achtung: Ein Transit -Visum ist für diese Reise nicht zulässig, da dieses ausschliesslich im Falle einer Einreise per Flugzeug gültig ist. Dasselbe gilt für das elektronische Touristenvisum. Dies ist bei nur Einreise per Flugzeug an ausgewählten Flughäfen Indiens gültig und nicht bei Einreise per Kreuzfahrtschiff. Details finden Sie hier: https://www.indianembassy.de/pdf/Press_Note_CPV_Div_e-Tourist_visa.pdf
SRI LANKA:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Visa für Transitreisende (Gültigkeit bis zu 2 Tage) und Kinder unter 12 Jahre sind gebührenfrei.
THAILAND:
Es ist ein Reisepass erforderlich. Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Von der thailändischen Einwanderungsbehörde wird pro Person eine Gebühr von Thai Bath 20,00 (ca. € 5,00) erhoben. Dies gilt für alle Passagiere, unabhängig davon, ob sie in Thailand von Bord gehen oder auf dem Schiff bleiben. Details erhalten Sie im Vorfeld an Bord auf Ihre Kabine.
CHINA:
Die Kreuzfahrt mit der MSC Lirica wird zweimal Shanghai/China anlaufen. Zur Einreise nach China wird daher ein Visum zur 2-maligen Einreise mit einer Gültigkeit von 6 Monaten benötigt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Konsulat.
Für Passagiere, die am 01. Mai (zweiter Anlauf von Shanghai) ausschiffen, und im Besitz eines Tickets für einen Rückflug innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Schiffes sind, ist die Fahrt vom Hafen zum Flughafen ohne Visum möglich. Wir empfehlen dennoch, sich im Vorfeld detailliert zu informieren und anstatt einen einzelnen Visums-Antrag zu stellen, direkt ein Touristenvisum zur 2-maligen Einreise nach China zu beantragen. Der preisliche Unterschied beträgt lediglich ca. USD 18,00 / Euro 15,00 und vor Ort werden Komplikationen etwa bei einer Flugverspätung oder anderen unvorhersehbaren Unannehmlichkeiten vermieden.
MALAYSIA:
Es ist ein Reisepass erforderlich. Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Achten Sie auf die Verfügbarkeit von freien Seiten. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten.
SINGAPUR:
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Ankunft gültig ist. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Bei der Einreise erhalten Deutsche eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 90 Tage.
VIETNAM:
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Ankunft gültig ist. Des Öfteren werden dort sowie auch in Ho-Chi-Minh-Stadt nicht alle erwähnten Reisedokumente anerkannt und eine Gültigkeit des Reisedokuments von 6 Monaten über die Reise hinaus gefordert. Es wird daher generell empfohlen mit einem Reisepass mit ausreichender Gültigkeit zu reisen. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Ab dem 01.07.2015 ist für deutsche Staatsangehörige eine Einreise für einen Aufenthalt bis maximal 15 Tage visumfrei möglich.
Vereinigtes Königreich:
Passagiere der Europäischen Union müssen bei Reisen, die das Vereinigte Königreich anlaufen, ihren Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument mit sich führen. Französische Personalausweise mit automatischer Verlängerung werden nur innerhalb der EU als gültig anerkannt. Bei Kreuzfahrten die Häfen außerhalb der EU anlaufen ist ein Reisepass erforderlich.
Passagiere aus anderen Ländern außerhalb der EU benötigen einen gültigen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten über das Ende der Kreuzfahrt hinaus und werden gebeten, bei der UKBA (United Kingdom Border Agency) zu prüfen, ob Sie im Rahmen des Visa Waiver-Programmes als Transit-Gäste einreisen dürfen oder vor der Einschiffung ein UK-Visum benötigen.
Ohne den Besitz eines gültigen Visums zum Zeitpunkt der Einschiffung ist ein Besuch auf einem Schiff oder ein Aufenthalt an Bord eines Schiffes ohne an Land zu gehen in einem britischen Hafen nicht erlaubt. In diesem Fall müssen die Passagiere im vorherigen Hafen ausgeschifft werden.
Die Erteilung eines Visums für die ausgewählten Nationalitäten bei der Ankunft gilt nur für einen Aufenthalt von maximal 24 Stunden. Bei zwei oder mehr aufeinanderfolgenden britischen Häfen ist vor der Einschiffung ein Visum für die Staatsangehörigen der Nationalitäten, welche auf der roten oder schwarzen Liste stehen, zwingend erforderlich. Die Listen können hier eingesehen werden.
Irland:
Passagiere der Europäischen Union müssen bei Reisen, die das Vereinigte Königreich anlaufen, ihren Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument mit sich führen.
Passagiere aus anderen Ländern außerhalb der EU benötigen einen gültigen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten über das Ende der Kreuzfahrt hinaus und müssen Ihre Berechtigung zur Teilnahme am „Irish Short Stay Transit Visa Waiver Programme“ prüfen. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn das Schiff von einem Hafen der Hauptinsel des Vereinigten Königreiches kommt (ausgenommen Kanalinseln und Nordirische Häfen). Weitere Informationen finden Sie hier.
Nationalitäten, die unter diesem Link aufgeführt sind, müssen zum Zeitpunkt der Einschiffung über ein bereits ausgestelltes irisches Visum verfügen, da sie während des Aufenthaltes in einem irischen Hafen nicht an Bord bleiben dürfen: Download hier
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ohne den Besitz eines gültigen Visums zum Zeitpunkt der Einschiffung ist ein Besuch auf einem Schiff oder ein Aufenthalt an Bord eines Schiffes ohne an Land zu gehen in einem britischen Hafen nicht erlaubt. In diesem Fall müssen die Passagiere im vorherigen Hafen ausgeschifft werden.
Ohne die erforderlichen Dokumente dürfen die Gäste nicht eingeschifft werden oder an Bord des Schiffes bleiben. Selbst wenn die Gäste im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für Europa oder den Schengen-Raum sind, müssen alle beteiligten Gäste die Vorschriften bezüglich des Reisepasses ihres Heimatlandes einhalten.